Platzordnung

Platzordnung des PSV Fürstenfeldbruck (Stand 24.11.2019)

Diese Platzordnung soll einem guten und rücksichtsvollen Umgang der Mitglieder und Gäste auf dem Vereinsgelände des PSV Fürstenfeldbruck dienen. Um den Ausbildungs- und Übungsbetrieb so reibungslos wie möglich durchführen und den Aufenthalt auf den Plätzen und in der Umgebung für alle positiv gestalten zu können, sind die folgenden Regeln zu beachten und einzuhalten:

1 . Geltungsbereich

Diese Platzordnung gilt für das Vereinsgelände (die Bereiche Übungsplätze 1 – 3, das Vereinsheim, die Terrasse, die Parkplätze und die angrenzenden Freiflächen). Mit Betreten des Vereinsgeländes verpflichtet sich jeder zur Einhaltung dieser Ordnung.
Die Aufsicht auf dem Vereinsgelände obliegt den Vorstandsmitgliedern, den Ausbildern während ihres Übungsbetriebs und dem Platzwart; ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

2. Vorausetzungen

Alle Hunde, die die Übungsplätze betreten, müssen haftpflichtversichert und gegen Tollwut geimpft sein.
Hunde mit ansteckenden Krankheiten sowie Listenhunde (Kampfhunde) ohne Negativzeugnis dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.
Läufige Hündinnen dürfen nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Ausbilder am Übungsbetrieb teilnehmen.

Welpen bzw. Junghunde bis 6 Monate dürfen ins Vereinsheim mitgenommen werden, andere Hunde nur nach Rücksprache mit Vorstand oder Ausbilder.

3. Verhalten

Auf dem Vereinsgelände des PSV Fürstenfeldbruck sind die Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.
Auf den Übungsplätzen können die Hunde nach Absprache mit dem Ausbilder abgeleint werden.
Die Benutzung der Übungsplätze ist grundsätzlich nur zu den festgelegten Ausbildungszeiten gestattet.
Außerhalb der Übungszeiten dürfen die Übungsplätze nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vorstandsmitglieder genutzt werden.
Auf den Übungsplätzen besteht Rauchverbot.
Vor dem Betreten der Übungsplätze sollte der Hund reichlich Gelegenheit zum Lösen haben. Dabei ist darauf zu achten, dass die angrenzenden Wege, der Bogenschießplatz sowie die benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht verschmutzt werden.Verunreinigungen auf dem Vereinsgelände sind umgehend vom Hundeführer zu beseitigen.Dazu stehen entsprechende Behältnisse bereit.
Die Aufsicht und Verantwortung während des Übungsbetriebes hat der jeweilige Ausbilder.
Dessen Anordnungen ist Folge zu leisten
ACHTUNG: jeweils einen Tag vor einem Turnier sind die jeweiligen Plätze für die Ausbildung gesperrt

4. Tierschutzgerechte Ausbildung           

Der PSV Fürstenfeldbruck ist den Belangen des Tierschutzes verpflichtet. Er ist nach § 11 Tierschutzgesetz geprüft und hat vom Landratsamt Fürstenfeldbruck die Erlaubnis eine Hundeschule zu betreiben. Der Verein lehnt in der Ausbildung jegliche Anwendung von Starkzwang ab. Daher ist neben der Benutzung von Elektroreizgeräten auch der Einsatz von Stachelhalsbändern und sonstigen Erziehungshilfen, die dem Hund erhebliche Schmerzen zufügen, auf dem Vereinsgelände verboten.

5. Haftung

Der Verein übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Eltern haften für ihre Kinder. Nutzung der Geräte auf den Plätzen des PSV Fürstenfeldbruck als Turngeräte für Kinder ist nicht erlaubt.

6. Verstöße gegen die Platzordnung

Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstands, der Ausbilder und des Platzwarts können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

Die Vorstandschaft