Ausbilder

Auszüge aus der Ausbilderordnung des PSV FFB Stand 12.2019

Untenstehend ein Auszug aus der Ausbilderordnung des PSV FFB

Die komplette Ausbilderordnung des PSV kann beim Vorstand auf Wunsch angefordert werden wenn Interesse an der Ausbildung zum Ausbilder besteht.
Siehe auch BLV Ausbildung zum Ausbilder

Grundsätzliches

Die Aus- und Fortbildung von Sport- und Begleithunden unter Beachtung des ethischen Tierschutzes ist eines der satzungsgemäßen Hauptziele des PSV Fürstenfeldbruck.

Daher ist es eine zentrale Aufgabe der Vereinsführung für diese Ausbildung geeignete Personen zu finden, diese ihren Fähigkeiten entsprechend einzusetzen und eine qualifizierte Fort- und Weiterbildung zu unterstützen.

Ausbilderstufen

Der Werdegang eines Ausbilders beim PSV FFB ist in 4 Stufen aufgeteilt, um so eine möglichst gute Ausbildung unserer Ausbilder zu ermöglichen.

Ausbilderanwärter:

Auf Anfrage werden interessierte Mitglieder vom Vorstand zu Ausbilderanwärtern ernannt. Fachkenntnisse sind erwünscht, aber nicht Bedingung. Um die im Verein vorhandenen Wissensressourcen zu nutzen, durchläuft der Ausbilderanwärter die einzelnen Ausbildungssparten.
Damit kann er die verschiedenen Sportangebote kennenlernen und einen Überblick über die Arbeitsweisen der einzelnen Ausbilder erhalten.
Der Ausbilderanwärter muss in allen Ausbildungsbereichen des PSV FFB hospitieren. Dies sollte innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.

 

Ausbilder Stufe 1

Frühestens nach 12 Monaten Probezeit als Ausbilderanwärter ab Datum der protokollierten Ernennung zum Ausbilderanwärter und dem Nachweis der geleisteten Hospitanzen in den einzelnen Sparten (siehe Punkt 4), wird der Bewerber vom Vorstand in Abstimmung mit dem zuständigen Ausbildungsleiter der jeweiligen Sparte und den Leitern der Basisausbildungsgruppen (Welpen, Junghunde, Grunderziehungskurse, BH Prüfungsgruppe) zum Ausbilder Stufe 1 ernannt. 

Ausbilder Stufe 2:

Frühestens nach weiteren 12 Monaten Ausbildungstätigkeit wird der Ausbilder vom Vorstand in Abstimmung mit dem zuständigen Ausbildungsleiter der jeweiligen Sparte zum Ausbilder Stufe 2 ernannt. Ab diesem Zeitpunkt kann nach Abstimmung mit dem Vorstand mit der BLV-Ausbilderschulung beginnen.  

Allgemeines

Ausbilder (Stufe 1 und 2) führen in Abstimmung mit dem jeweiligen Ausbildungsleiter der Hundesportsparte das Training durch. Sie unterweisen fachgerecht die Hundeführer, achten auf die Einhaltung der Platzordnung und haben während ihrer Ausbildungsstunde das Platzrecht. Ausbilderanwärter unterstützen die Ausbilder während ihrer Tätigkeit. Nur in kurzfristigen Vertretungen kann ein Ausbilderanwärter das Training allein durchführen. Die tierschutzgerechte Ausbildung muss immer im Focus der Ausbilder liegen. Der Ausbilder hat Vorbildcharakter. Ausbilderanwärter und Ausbilder sind gegenüber dem Ausbildungsleiter der jeweiligen Hundesportsparte und der Vorstandschaft weisungsgebunden.

Rechte der Ausbilderanwärter und Ausbilder

Ausbilderanwärter und Ausbilder haben das Recht mit ihrem Hund außerhalb der offiziellen Ausbildungszeiten ohne gesonderte Genehmigung die Vereinsplätze zu Trainingszwecken zu benutzen.